Tagespflege in und um Dachau
Tagespflege bedeutet für uns eine teilstationäre Einrichtung in der pflege- bedürftige Menschen rundum professionell und mit Herz und Seele betreut werden.
Wir freuen uns darauf, Sie in Dachau und Umgebung zu pflegen.
Jeder ist herzlich willkommen!
Tagespflege in und um Dachau
Tagespflege bedeutet für uns eine teilstationäre Einrichtung in der pflege- bedürftige Menschen rundum professionell und mit Herz und Seele betreut werden.
Wir freuen uns darauf, Sie in Dachau und Umgebung zu pflegen.
Jeder ist herzlich willkommen!
Unser Angebot für Sie in der Tagespflege
Behandlungspflege
-
Verbände anlegen und wechseln
-
Medikamentenabgabe/ Medikamentenmanagement
-
Blutzucker-Messung
-
Injektionen
-
Behandlungen von Wundproblemen
Tagesablauf
- Ankunft in der Tagespflege
- Gemeinsames Frühstück
- Gruppenangebote
(Zeitung lesen/vorlesen, Gespräche führen,
Gymnastik, Singen usw.)
-
Aktivierungsprogramm
(Spiele, Rätsel, Sitztanz, Basteln usw.)
- Gemeinsames Mittagessen
- Mittagsruhe / Betreuung
- Gemeinsames Kaffeetrinken
- Unterhaltungsprogramm für
Jedermann (Bingo, Spaziergänge, Vorlesen, Film sehen usw.
- Heimreise von der Tagespflege
Ziele
- Vorhandene Fähigkeiten fördern und
erhalten
- Gesellschaftliche Kontakte fördern und der Vereinsamung entgegenwirken
-
Individuelle Förderung des Selbstwertgefühls
- Betreuung in familiärer Atmosphäre
Unsere Preistabelle für die Tagespflege
Ganztags von 8:00 bis 16:00 Uhr
PG 1 - Geringe Beeinträchtigung
PG 2 - Erhebliche Beeinträchtigung
PG 3 - Schwere Beeinträchtigung
PG 4 - Schwerste Beeinträchtigung
PG 5 - Schwerste Beeinträchtigung
Zuschlag Beförderung Spezialfahrzeug
Zuschläge zur Tagespflege
gemäß SGB XI § 43b
Kosten - Eigenanteil
Entlastungsbetrag zur Tagespflege gemäß SGB XI § 45b*
HINWEISE - ALLGEMEIN:
Der Tagespflegegast hat außerdem noch das Anrecht auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Diese können für ambulante Dienste
in Anspruch genommen werden und haben nochmals dieselbe Höhe wie die Pflegesachleistungen nach § 45 SGB XI für die
Tagespflege.
* Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Bei Vorlage der Belege werden die Kosten des Eigenanteils bis zur Höhe von 125 EUR im Monat von der Pflegekasse übernommen
Der Antrag auf Kostenerstattung muss dabei vom Kurzzeitpflegegast bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen nicht
bereits vor Beginn des Bezugs von Leistungen nach § 45b gestellt werden. Ausreichend ist vielmehr eine Antragstellung zusammen mit
der Einreichung der Belege zu den entstandenen Aufwendungen, auch wenn der Anfall der Kosten, deren Erstattung beantragt wird, in
der Vergangenheit liegt und vor der (erstmaligen) Beantragung zunächst einige Belege gesammelt worden sind. Im Rahmen des
Entlastungsbetrages können auch die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung (also die „Hotelkosten") und die Investitionskosten
erstattet werden.
* Ansparung Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat aufgebraucht werden. Es besteht die Möglichkeit, die Beträge zu sammeln. Die nicht
verbrauchten Beträge müssen spätestens im darauffolgenden Kalenderhalbjahr (bis 30.06.) abgerufen sein, sonst verfallen die Beträge.
Allerdings ist es nicht möglich, die Entlastungsleistungen im Voraus in Anspruch zu nehmen.
Leistungen der Pflegeversicherung
PG 1 - Geringe Beeinträchtigung
PG 2 - Erhebliche Beeinträchtigung
PG 3 - Schwere Beeinträchtigung
Kassenleistung:
1.298,00 €
PG 4 - Schwerste Beeinträchtigung
Kassenleistung:
1.612,00 €
PG 5 - Schwerste Beeinträchtigung
Kassenleistung:
1.995,00 €